Veeva und Datenübertragungen

Übermittlung personenbezogener Daten in ein anderes Land

1. November 2023

Wir sind ein weltweit tätiges Unternehmen. Als solches übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten zu den in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken möglicherweise an verschiedene Empfänger in anderen Ländern. Die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Schutzmaßnahmen und Beschränkungen werden von uns angewendet, unabhängig vom Ort, an dem wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten

Wir kommen auch den Bestimmungen verschiedener rechtlicher Rahmenwerke nach, welche die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten ermöglichen. Wo dies erforderlich ist, stützen wir uns auf Übermittlungsmechanismen, welche die rechtmäßige Übermittlung von Daten in andere Länder unterstützen, z. B. die Standardvertragsklauseln, „Angemessenheitsbeschlüsse“, Ihre Einwilligung oder andere anerkannte Übermittlungsmechanismen.

Veeva und die Rahmenvereinbarung zum Datenschutz

Veeva Systems Inc. erfüllt die Anforderungen der Rahmenvereinbarung des EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF), der UK Extension zu der EU-U.S. DPF (UK Extension) und des Datenschutzrahmens zwischen der Schweiz und den USA (Swiss-U.S. DPF) in der vom US-Handelsministerium (U.S. Department of Commerce) vorgeschriebenen Weise. Wir haben gegenüber dem US-Handelsministerium zertifiziert, dass wir die (i) EU-U.S. DPF Principles (Rahmenbestimmungen)in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die wir aus der Europäischen Union unter Berufung auf die EU-U.S. DPF und aus dem Vereinigten Königreich (und Gibraltar) unter Berufung auf die UK Extension erhalten haben, und (ii) die Swiss-U.S. DPF Principles (Rahmenbestimmungen) in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die wir aus der Schweiz unter Berufung auf die Swiss-U.S. DPF erhalten haben, einhalten. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Datenschutzerklärung und den EU-U.S. DPF Principles und/oder den Swiss-U.S. DPF Principles sind die „Principles“ maßgeblich. Weitere Informationen zum DPF-Programm und zu unserer Zertifizierung finden Sie auf der Data Privacy Framework Program-Website.

Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich unseres DPF-konformen Umgangs mit Ihren personenbezogenen Daten oder bezüglich unseres Datenschutzprogramms im Allgemeinen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter privacy@veeva.com. Wenn Sie ein nicht geklärtes Anliegen zum Datenschutz oder zur Datennutzung haben, dass wir nicht zufriedenstellend klären konnten, wenden Sie sich bitte an unseren in den USA ansässigen unabhängigen Vermittler zur Beilegung von Streitigkeiten (kostenlos) unter https://feedback-form.truste.com/watchdog/request. Wenn Ihre Frage oder Ihr Anliegen auf keinem der beiden Wege geklärt werden kann, haben Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, ein verbindliches Schiedsverfahren in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zum Einreichen einer Beschwerde finden Sie auf der Data Privacy Framework Program-Website.

Die US-amerikanische Ermittlungs- und Vollzugsbehörde Federal Trade Commission ist juristisch für die Einhaltung des EU-U.S. DPF, der UK Extension und des Swiss-U.S. DPF durch uns zuständig. Wir bleiben für personenbezogene Daten verantwortlich, die wir an Dritte zur Verarbeitung in unserem Auftrag weitergeben. Wir können verpflichtet sein, gemäß DPF verarbeitete personenbezogene Daten auf berechtigtes Verlangen staatlicher Stellen hin offenzulegen, u. a., um Anforderungen der nationalen Sicherheit- oder Strafverfolgungsbestimmungen nachzukommen. Weitere Details dazu finden Sie in unserer Richtlinie zu Auskunftsersuchen Staatlicher Stellen.